Neue Grenzwerte für Formaldehyd
Die Neueinstufung von Formaldehyd als – \“kann Krebs erzeugen\“ durch die EU im Juni 2014 erfordert auch Anpassungen der Grenzwerte für Verbrennungsmotoren. Dieser Forderung wurde nun durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz kurz LAI nach gekommen. Mit Umlaufbeschluss 03/2016 der
Umweltministerkonferenz wurde die Vollzugsempfehlung Formaldehyd mit Stand vom 09.12.2015 veröffentlicht.
Die zuständige Behörde, wird vermutlich auch Sie, demnächst schriftlich dazu auffordern den Aktuellen Formaldehyd Ausstoß nachzuweisen.
Auszug Anhang 1:
\“Altanlagen.. mit Zündstrahl- oder Magermotoren, die mit Biogas, Erdgas, … Klärgas betrieben werden und Emissionswerte von Formaldehyd ≤40 mg/m³ aufweisen, sollen einen Emissionswert von 30 mg/m³ spätestens ab dem 05.02.2019 einhalten;\“
Ab dem 01.01.2020 müssen in einer weiteren Verschärfung alle Anlagen einen Grenzwert von 20mg/Nm³ einhalten.
Leider ist das Erreichen dieser Grenzwerte an Bestandsanlagen nur mit einem Umbau möglich. BHKW-Module der Yados GmbH sind allerdings bestens für die anstehenden Arbeiten vorbereitet.
Wir unterstützen Sie gern bei der Durchführung der Notwendigen Messung, sowie der anstehenden Nachrüstung von Katalysatoren sowie Gasreinigung und -Kühlung. Kontakt